Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Januar 2019)1. Allgemeine Bestimmungen
Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen und für die Geschäftsbeziehung insgesamt sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Erteilung eines Auftrages an uns bzw. Aufnahme der Geschäftsbeziehungen anerkannt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Widerspruch erhoben wird. Im Falle des Widerspruches gegen unsere Geschäftsbedingungen steht es uns frei, Geschäftsbeziehungen aufzunehmen oder nicht und zwar dann unter anderen Bedingungen. Es wird ausdrücklich die ausschließliche Anwendung des deutschen Rechtes vereinbart. Für die Vertragsbedingungen ist ausschließlich der deutsche Text verbindlich. Mündliche Nebenabreden bzw. mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Streitfalle auf den Einwand verzichtet wird, es habe eine abweichende mündliche Vereinbarung stattgefunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit vereinbar – Witten (Ruhr). Das gilt auch für Wechselsachen. Weiter wird vereinbart, dass wichtige Daten für die Vertragsabwicklung und die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen auf EDV gespeichert werden dürfen. Unsere Vertragspartner verpflichten sich, alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte firmenbezogenes und geschäftsbezogenes Wissen geheim zu halten, sofern es sich nicht um offenkundiges und der Allgemeinheit zugängliches Wissen handelt. Diese Geschäftsbedingungen wenden sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer und haben nicht bei Geschäften mit Verbrauchern Gültigkeit, sondern nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des Gesetzes. Aus diesem Grunde wird vereinbart, dass wir zum Nachweis der Gewerblichkeit des Geschäftes bzw. der Unternehmerstellung unseres Vertragspartners die Vorlage eines Handelsregister- bzw. Gewerberegisterauszugs aktuellen Datums verlangen können. Weiter wird vereinbart, dass wenn eine Bestimmung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen oder auch mehrere unwirksam oder nichtig sein sollten, an die Stelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung eine solche treten soll, die am ehesten dem Parteiwillen gerecht wird. Diese Regelung ist nicht nur eine Beweislastregelung, sondern stellt eine vertragliche Verpflichtung der Parteien dar, den Vertrag wirksam zu erhalten.2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeiten und Lieferzeit. Technisch notwendige bzw. sinnvolle Änderungen der von uns angebotenen Waren bleiben vorbehalten. Wir halten uns an unser Angebot – wenn nicht anders vereinbart – bis zum Ende eines laufenden Quartals, in dem das Angebot abgegeben wurde.3. Preise
Unsere Preise verstehen sich rein netto in Euro, ab Lager Witten. Kosten für Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers; dabei kommt es nicht auf einen Mindestbestellwert an. Wir behalten uns vor, während der Angebotsphase notwendig werdende Preiserhöhungen, die auf die Erhöhung von Preisen von unseren Zulieferern in diesem Zeitraum zurückgehen, an den Besteller weiterzugeben. Allerdings werden die Preisabsprachen verbindlich, sobald der Auftrag einschließlich der Preise von uns schriftlich bestätigt worden ist.4. Versandkosten
Innerhalb Deutschlands (beschränkt auf das Festland) berechnen wir unter einem Nettowarenwert von 150,00 € eine Frachtkostenpauschale von 12,50 €. Sobald der Auftragswert über diesem Betrag von 150,00 € liegt, entfallen diese Kosten und die Lieferung erfolgt frei Haus. Bei Sendungen ins Ausland, fallen abhängig vom Bestimmungsort, höhere Frachtkosten an. Jedoch entsteht auf jeden Fall ein Mindestfrachtkostenbetrag von 35,00 €.5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Wir berechnen die am Tag der Lieferung gültigen Preise stets in Euro. Die Preise gelten netto zzgl. im Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur aufgrund besonderer vertraglicher schriftlicher Absprache möglich. Im Falle von Erstbestellungen behalten wir uns vor, in Einzelfällen Vorableistung der Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, alle entstehenden verzugsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren nachweislich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.6. Lieferfristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen werden – wenn möglich – strikt eingehalten, sind jedoch unverbindlich; es sei denn, es ist vertraglich schriftlich ein fester Liefertermin vereinbart. Eine solche Frist kann sich aber auch verlängern im Falle von höherer Gewalt oder einer nachgewiesenen Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten. Unsere Haftung für den Liefertermin im Verzugsfall ist auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits beschränkt.7. Sonderanfertigungen und Reparaturen
Sonderanfertigungen verlangen genaue technische Spezifikationen durch den Besteller (Kunden), die u. a. durch Zeichnungen, Fotos o. ä. technische Hilfsmittel erbracht werden können. Es gelten allerdings die branchenüblichen Fertigungstoleranzen. Eine angemessene handelsübliche Abweichung hinsichtlich der vereinbarten Liefermenge ist bei diesen Artikeln vorbehalten.Im Falle von Reparaturen oder Umarbeitungen hat der Besteller (Kunde) ebenfalls die Pflicht, durch Spezifikationen mitzuwirken. Hierbei gelten stets auch die handelsüblichen und technisch bedingten Toleranzen. Die Gefahren für Schadensfälle, die bei Umarbeitungen und Reparaturen entstehen, trägt der Besteller; insbesondere ist er in diesem Falle zur Übergabe seiner Geräte in einem einwandfreien und vor allem rückstandsfreien Zustand verpflichtet. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehen, haftet ausschließlich der Besteller. Der Besteller ist auch dafür verantwortlich und hat insoweit in jeder Hinsicht die rechtliche Einstandspflicht, wenn aufgrund seiner Angaben gefertigte Erzeugnisse die Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
8. Vertragsabschluss und Wirksamkeit des Vertrages
Es wird klargestellt, dass ein Vertrag mit uns zu den Geschäftsbedingungen oder aufgrund von besonderer Abrede erst nach Annahme unseres Angebotes ohne jede Abänderung erfolgt. Sollte in der Annahmeerklärung eine Abänderung, auch nur von Nebenbestimmungen, gegeben sein, so ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen, sondern wird erst wirksam durch Annahme des insoweit abgeänderten Angebotes.9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Soweit die Ware vom Besteller (Kunde/Käufer) weiterveräußert oder verarbeitet wird, setzt sich unser Eigentum an dem neuen Erzeugnis fort und wir erwerben Miteigentum an dem Zwischen- und Enderzeugnis. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den nicht von uns stammenden Teilen (Miteigentumsanteil). Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus den Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten worden sind. Die dem Besteller (Kunden/Käufer) aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen sind mit Abschluss des Kaufvertrages an uns abgetreten und wir nehmen diese Abtretung an, dies gilt auch insoweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden und verarbeitet ist. In diesem Falle ist die Abtretung der Forderungen zu unserer Sicherung auf die Höhe des Wertes des Anteils der Vorbehaltsware beschränkt. Der Besteller (Käufer/Kunde) ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen, die mit Geschäftsabschluss vom Besteller (Kunden/Käufer) mit dem Dritten zu vereinbaren ist. Die von ihm eingezogenen Beträge sind sofort an uns abzuführen, es sei denn, unsere Forderung ist ausnahmsweise noch nicht fällig. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware vom Besteller (Kunden/Käufer) nicht vorgenommen werden dürfen; auch die Abtretung der Forderungen für unsere Ware ist unzulässig. Der Besteller (Käufer/Kunde) verpflichtet sich, uns sofort zu unterrichten, falls Dritte mit Zwangsmaßnahmen drohen oder sie durchführen, was die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen angeht. Es wird noch einmal klargestellt, dass für die Vertragsbedingungen das deutsche Recht gilt sowie die deutschen Gerichte und der deutsche Gerichtsstand maßgebend sind. Sollte bei Auslandsgeschäften die ausländische Rechtsordnung die Realisierung unserer Forderungen und des Eigentumsvorbehaltes und der Abtretung erschweren bzw. andere Maßnahmen vorsehen, so ist der Besteller (Kunde/Käufer) verpflichtet, auch vor Ort dafür Sorge zu tragen und daran mitzuwirken, dass ein für uns adäquater den vorstehenden Vereinbarungen entsprechender Rechtsschutz gewährleistet ist, unbeschadet unserer Berechtigung, unsere Forderungen nach deutschem Recht durchzusetzen.10. Gefahr und Nichtabnahme
Bei Versand geht die Gefahr des Untergangs, des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Besteller (Kunde/Käufer) über, sobald die Ware unser Haus verlässt. Teillieferungen sind zulässig, jedoch mit Mehrkosten verbunden. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, alle daraus resultierenden Kosten und Schadenersatzansprüche gegen den Besteller (Kunden/Käufer) geltend zu machen.11. Rücknahme und Mängelrüge (Reklamation)
Eine Prüfung auf Mängel und andere Abweichungen von der vereinbarten Lieferung müssen uns innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, wobei die schriftliche Mitteilung uns zugegangen sein muss. Dafür ist der Besteller (Kunde/Käufer) beweisverpflichtet. Mögliche Transportschäden sind uns unverzüglich unter Beifügung des Schadensberichtes bzw. der Schadensdokumentation mitzuteilen. Im Falle eines mit uns vereinbarten Kulanzumtausches berechnen wir jedoch eine Gebühr bzw. Unkostenpauschale von 25,00 €. Ein Kulanzumtausch muss mit uns ausdrücklich vereinbart werden.12. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Gesetz und den nachfolgenden Bestimmungen. Das gleiche gilt für die Gewährleistungsfristen. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen gilt, dass Mängel, die auf natürlichen Verschleiß und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, nicht zu ersetzen sind. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gewährleistung sich auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes bzw. gelieferten Gegenstandes beschränkt. Der Anspruch auf Wandlung bzw. Minderung ist – solange ordnungsgemäß Instandsetzung oder Ersatzlieferung erfolgt – ausgeschlossen.Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für ersetzte Teile. Der Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller (Kunde/Käufer) oder Dritte Veränderungen an dem Gerät vorgenommen haben. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass für mittelbare Schäden, die dem Besteller (Kunden/Käufer) oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen sind. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsbestimmungen aller Art im Bereich des Bestellers (Kunden/Käufer), nämlich VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft, ist Sache des Bestellers (Kunden/Käufers) und verursacht bei ihrer Nichtbeachtung und Ursächlichkeit für einen Schaden bzw. Mangel an unserer Lieferung den Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs. Bezüglich der Gewährleistung für Körperschäden, die durch einen von uns gelieferten Gegenstand entstehen, soweit sie auf die Beschaffenheit des Gegenstandes und nicht anderweitiger Verursachung zurückzuführen sind, haften wir nach Maßnahme des Gesetzes für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.